AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werbung auf EAT-DRINK-THINK

AGB für die Nutzung der Internetplattform
Stand: Mai 2017

§ 1
Einkaufen über EAT-DRINK-THINK
EAT-DRINK-THINK bietet den teilnehmenden Internetnutzern und den angeschlossenen Dienstleistern und Händlern eine Werbeplattform. Mittels dieser Werbeplattform haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Informationen über die präsentierten Dienstleistungen und Produkte auszutauschen. Die Nutzer erhalten zudem Gelegenheit, über ein Bestellsystem Waren zu erwerben. EAT-DRINK-THINK leitet alle Bestellungen an Bos Food weiter. So das Bos Vertragspartner bei Einkäufen ist. Und es gelten in diesem Fall die Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens.
BOS FOOD GmbH
Grünstraße 24c
40667 Meerbusch
www.bosfood.de

§ 2
Werben in EAT-DRINK-THINK
2.1
«Anzeigenauftrag» im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Beiträge oder Banner eines Werbungstreibenden odersonstigen Inserenten in diesem Online Medium zum Zweck der Verbreitung.

2.2
Anzeigenaufträge sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums ab Vertragsabschluss abzunehmen, außer wenn sie ausdrücklich für eine längere Laufzeit abgeschlossen worden sind. Gültig ist nur, was schriftlich vereinbart oder vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist.

2.3
Erhöht ein Auftraggeber seinen Anzeigenauftrag oder schließt ihm einen neuen Auftrag an und vermehrt hierdurch die Zahl der innerhalb Jahresfrist erscheinenden Anzeigen, so wird der evtl. höhere Nachlass auch für die bereits erschienenen Anzeigen gewährt.

2.4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

2.5
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort «Anzeige» versehen. Ebenfalls werden alle redaktionellen Beiträge mit werblichen Inhalten als Advertorial gekenzeichnet.

2.6
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses– und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlagunzumutbar ist.

2.7
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Außerdem obliegt es dem Auftraggeber, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Dies gilt auch für Advertorials die vom Verlag erstellt werden, da sie zur sachlichen Prüfung dem Auftraggeber vorgelegt werden.

2.8
Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen (Banner), Texte oder Fotos ist der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt nicht für Advertorials, die vom Verlag erstellt werden.

2.9
Für Fehler ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, wenn ihm vom Verlag ein Inhalt zur Korrektur übersandt worden war und der Fehler nicht korrigiert oder die Korrektur nicht oder zu spät zurückgesandt wurde.

2.10
Zahlbar sind die Anzeigenrechnungen nach 10 Tagen rein Netto. Bei Vorauszahlung 2 % Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in einer Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und die Einzugskosten berechnet. Auch darf der Verlag die weitere Erledigung des Auftrages bis nach Zahlung der bereits erschienenen Anzeigen zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

2.11
Die Anzeigenpreise enthalten keine Kosten für grafische Arbeiten sowie für die Anfertigung von Fotos oder von digitalen Daten. Sind solche Arbeiten für die Ausführung des Anzeigenauftrages erforderlich, so werden sie gesondert berechnet. Auch erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Eine Sondervereinbarung wird bei Advertorials getroffen.

2.12
Der Verlag weist dem Auftraggeber die Reichweite und Kontaktzahl des Werbezeitraums auf Wunsch nach.

2.13
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorschreibt, Düsseldorf. Auch wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

2.14
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt weitergegeben werden.

2.15
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Alle Preise inkl. 15 % AE-Provision